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   OVG Niedersachsen, 21.04.1992 - 1 M 361/91   

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https://dejure.org/1992,8444
OVG Niedersachsen, 21.04.1992 - 1 M 361/91 (https://dejure.org/1992,8444)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.1992 - 1 M 361/91 (https://dejure.org/1992,8444)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 1992 - 1 M 361/91 (https://dejure.org/1992,8444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz; Mobilfunkstation; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3317 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 993
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1992 - 1 M 361/91
    Zwar können die in diesem Entwurf festgelegten Werte nicht unkritisch als Erkenntnisse unabhängiger Sachverständiger gewertet werden (vgl. zur Bedeutung derartiger DIN-Normen BVerwG, NJW 1987, 2886 = ZfBR 1987, 290 [292]).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

    Der Senat ist in der Vergangenheit unter Auseinandersetzung mit den bis dahin vorliegenden Äußerungen davon ausgegangen, daß der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis noch keine endgültigen Antworten auf die Frage erlaubt, bis zu welchen Grenzwerten Auswirkungen solcher Strahlung auf den menschlichen Körper sicher vermieden werden (vgl. Beschlüsse v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 -, NVwZ 1992, 993, u.v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117).

    Eine derartig eindeutige Unterschreitung von Grenzwerten, die der Senat als wichtiges Hilfsmittel zur Abschätzung gesundheitlicher Gefahren heranzieht (vgl. Beschl. v. 21.4.1992, a.a.O.), läßt den Schluß zu, daß auch nur entfernte gesundheitliche Gefahren nicht bestehen.

  • OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93

    Wissenschaftliche Erkenntnis; Nichtthermische Wirkung; Funkwellen; Schädlich;

    Der angefochtene Beschluß steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 und 1 M 1207/92 - NVwZ 1993, 1119 [LS]; NVwZ 1993, 1117 = BRS 54 Nr. 192 = UPR 1993, 155; Beschl. v. 28.6.1993 - 1 M 1838/93).
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